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Glossar · Strafverfolgung und Recht

Cybercrime

Cyberkriminalität

Cybercrime umfasst Straftaten, die sich gegen informationstechnische Systeme richten oder bei denen moderne Informationstechnik als wesentliches Tatmittel eingesetzt wird.

Erklärung

In der polizeilichen Praxis wird zwischen zwei Gruppen unterschieden: Straftaten, die sich gegen Informationstechnik selbst richten (zum Beispiel Ransomware, Ausspähen von Daten, Angriffe auf Dienste), und Straftaten, bei denen das Internet oder IT-Systeme als Tatmittel dienen, etwa Betrug über Onlineshops oder Phishing. Eine einheitliche Definition für jeden Zweck gibt es nicht; Statistiken und Berichte legen ihre Abgrenzungen offen.

Typische Merkmale sind Anonymität, Arbeitsteilung, grenzüberschreitende Strukturen und schnelle Veränderung der Methoden. Deshalb spielen internationale Zusammenarbeit (internationale Rechtshilfe) und technische Beweissicherung (digitale Beweissicherung) eine große Rolle. Zahlen zur Lage veröffentlicht unter anderem das Bundeskriminalamt im Bundeslagebild Cybercrime; die Polizeiliche Kriminalstatistik erfasst das Hellfeld.

Typisches Beispiel (schematisch)

Ein Unternehmen stellt fest, dass auf mehreren Servern Dateien verschlüsselt wurden und eine Lösegeldforderung eingeht. Zu klären sind unter anderem der Einstiegsweg, der Umfang des Zugriffs und, ob Daten abgeflossen sind (Datenexfiltration).

Bedeutung für Forensik und Ermittlungen

Strafverfolgung liegt bei den zuständigen Behörden. Private Untersuchungen können technische Sachverhalte aufklären und dokumentieren und dadurch eine Grundlage für Entscheidungen und rechtliche Prüfung liefern. Sie ersetzen keine behördlichen Ermittlungen.

Erkennung und Prävention

Die Schutzmaßnahmen reichen von Aktualisierungen und Datensicherungen über Zugangsschutz bis zu Notfallplänen (Incident Response).

Auch gesucht als Cyberkriminalität, Computerkriminalität, Internetkriminalität, Cyber-Kriminalität, Cyber Crime

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Allgemeine Fachinformation: Dieser Inhalt ersetzt weder Rechtsberatung noch die Bewertung eines Einzelfalls oder eine forensische Untersuchung. Rechtliche Beratung und Vertretung erfolgen ausschließlich durch hierzu befugte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

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