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Glossar · Schutz und Prävention

Familien-Codewort

Vereinbartes Erkennungswort

Ein Familien-Codewort ist ein vorab vereinbartes Wort oder eine Frage, mit der nahestehende Personen bei einem Anruf oder einer Nachricht prüfen können, ob wirklich die vermutete Person spricht. Es ist eine einfache Schutzmaßnahme gegen Stimmklonen und Notlagenbetrug.

Erklärung

Die Idee: Weil Stimme und Aussehen sich nachbilden lassen (Voice Cloning, Deepfake), wird ein zweiter Faktor vereinbart, den Dritte nicht kennen. Das Codewort wird persönlich vereinbart, nicht über Chat oder E-Mail verschickt und weder auf Social Media noch in Gesprächen erwähnt. Bei einem Anruf mit Notlage oder Geldforderung wird nach dem Wort gefragt. Wer es nicht nennen kann, wird zurückgerufen, und zwar unter einer bekannten Nummer.

Das Codewort ist kein vollständiger Schutz. Es kann vergessen, unter Druck preisgegeben oder in einer echten Notlage nicht erinnert werden. Es ergänzt deshalb das Prinzip der Rückbestätigung über einen zweiten Kanal (Out-of-Band-Validierung) und ersetzt sie nicht.

Auch im Unternehmen kann ein vereinbarter Prüfweg sinnvoll sein, etwa eine Rückfrage über festgelegte Kanäle bei besonders sensiblen Anweisungen, auch wenn dort meist technische Prozesse vorzuziehen sind.

Typisches Beispiel (schematisch)

Ein Anruf in der Familie: „Ich hatte einen Unfall, ich brauche Geld.“ Die Angerufene fragt nach dem vereinbarten Wort. Eine Antwort bleibt aus, das Gespräch wird beendet, und sie ruft die gespeicherte Nummer an.

Erkennung und Prävention

Das Wort sollte nicht leicht zu erraten sein (kein Haustiername aus sozialen Netzwerken), regelmäßig erneuert werden und allen Beteiligten bekannt sein. Siehe auch Enkeltrick.

Auch gesucht als Codewort, Familiencodewort, Sicherheitswort, Safe Word, Passwort für Familie, Verifikationswort, Notfall-Codewort

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Allgemeine Fachinformation: Dieser Inhalt ersetzt weder Rechtsberatung noch die Bewertung eines Einzelfalls oder eine forensische Untersuchung. Rechtliche Beratung und Vertretung erfolgen ausschließlich durch hierzu befugte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

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